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Christlicher tarifvertrag metall

By Alison Markham, Broker-Associate, GRI, Realtor® | July 15, 2020

Teilzeitarbeit ist definiert als Arbeitszeit unter 35 Stunden pro Woche, die anwendbare Arbeitszeit, die durch einen Tarifvertrag oder die übliche Arbeitszeit des Unternehmens festgelegt wird. Das Arbeitsgesetzbuch sieht eine Mindestarbeitszeit von 24 Stunden pro Woche vor, die durch vereinbarungen auf sektoraler Ebene mit Ausgleichszahlungen verkürzt werden kann (Arbeitsgesetzbuch, L. 3123-19). Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist in den letzten 30 Jahren langsam, aber stetig gestiegen. Im Jahr 2018 arbeiteten nach Eurostat-Angaben 17,8 % der französischen Arbeitskräfte teilzeitbeschäftigt. Nationale Daten deuten darauf hin, dass der Anstieg der Teilzeitarbeit bei Männern stärker ist als bei Frauen, obwohl letztere immer noch deutlich häufiger mit reduzierten Arbeitszeiten arbeiten. Beobachter bringen eine Reihe von Erklärungen vor, von denen zwei besonders prominent sind. Erstens sind die französischen Gewerkschaften hinsichtlich der Mitgliedschaft schwach, aber die gewerkschaftsnahe Mitgliedschaft ist oft eng mit dem Gewerkschaftsengagement verbunden. Andernorts ist fast jedes fünfte französische Gewerkschaftsmitglied ein aktiver Arbeitnehmervertreter.

Zweitens werden praktisch alle Tarifverträge auf den gesamten Sektor ausgedehnt, was zu einer sehr hohen Deckungsquote von über 90 % führt, und dies lädt die Arbeitnehmer zum “Free Ride” ein, wobei die von den Gewerkschaften ausgehandelten Vorteile in Anspruch genommen werden, ohne sich zur Gewerkschaftsmitgliedschaft verpflichten zu müssen. Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet (Arbeitsgesetzbuch, Artikel L. 4121-1), psychosoziale Risiken zu bewerten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz und die Sicherheit der psychischen und körperlichen Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Zu diesem Zweck müssen die Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Ursachen der Risiken anzugehen und die Arbeitsbedingungen entsprechend anzupassen. Letzteres könnte die Konzeption von Arbeitsplätzen, die Anpassung der Arbeits- und Produktionsmethoden umfassen, um beispielsweise monotone Arbeit und Arbeit mit vorgegebener Arbeitsrate, technische Unterstützung und andere Maßnahmen zu vermeiden. Darüber hinaus sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Risikoprävention ganzheitlich zu planen, wobei technische Aspekte, Arbeitsorganisation, Beschäftigung und soziale Beziehungen, insbesondere im Hinblick auf moralische und sexuelle Belästigung, zu berücksichtigen sind.

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