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Tarifvertrag arbeitsrechtliche vereinigung hamburg
By Alison Markham, Broker-Associate, GRI, Realtor® | August 4, 2020
Deutsche Unternehmen, ob groß oder klein, können eine beliebige Anzahl unterschiedlicher Arbeits- und Managementorganisationen haben. Es gibt Mitarbeiterorganisationen, Unternehmensverbände und andere Gruppentypen. Sie sollen sicherstellen, dass die Stimmen sowohl der Arbeitnehmer als auch des Arbeitgebers gehört und eingerichtet werden, um einen fairen und vernünftigen Dialog zwischen und zwischen Arbeitnehmern und Führungskräften zu ermöglichen und eine erfolgreiche Geschäftsführung zu ermöglichen. Was die persönliche Gültigkeit betrifft, so ist ein Tarifvertrag grundsätzlich verbindlich für diejenigen, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes sind. Seine Regeln gelten somit für das individuelle Arbeitsverhältnis, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gebunden sind (Art. 3 Abs. 1). Die Verpflichtung des Arbeitgebers reicht jedoch für die Anwendung von Gesetzlichen Normen im Zusammenhang mit betriebsrechtlichen Fragen oder der Betriebsverfassung aus (Art. 3 Abs.
2). Streiks dürfen sich niemals gegen die noch geltenden Tarifverträge richten. Sie sollten auch auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrags abzielen. Die Arbeitnehmer dürfen daher nur für Ziele streiken, die grundsätzlich Bestandteil eines Tarifvertrags sein können (Verbot z.B. politischer Streiks). Sie muss auch die Regeln eines fairen Kampfes anwenden. Wartungs- und Notfallarbeiten müssen daher während eines Streiks durchgeführt werden. Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz allgemeine Informations- und Anhörungsrechte. Der Betriebsrat ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Gesetze, Regeln und Gesundheitsbestimmungen korrekt und zum Nutzen der Arbeitnehmer angewendet werden. Zur Erfüllung seiner Aufgaben muss der Betriebsrat einen festen Dialog mit dem Arbeitgeber führen. Arbeitgeber und Betriebsrat können sich auf Betriebsvereinbarungen einigen, die für alle Arbeitnehmer verbindlich sind. Arbeitgeberverbände werden im Allgemeinen als Vereinigungen mit Rechtskraft definiert.
Im Allgemeinen ist Arbeitszeit definiert als die Zeit vom Anfang bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen (Sek. 2 Abs. 2 Para1 WTA und 4 Abs. 1 (YWPA). Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen, die normalerweise als Ruhezeit vorgesehen sind (Abschnitte 3 und 9 WTA). Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt somit 48 Stunden, wird aber in vielen Fällen durch Tarifverträge auf 38,5 bis 35 Stunden reduziert. 1999 betrug die durchschnittliche vereinbarte Arbeitswoche 37,4 Stunden in Westdeutschland und 39,2 Stunden in Ostdeutschland (Quelle: Bundesarbeitsministerium ). Die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden darf nicht überschritten werden, wenn es sich um werdende und stillende Mütter handelt (S. 8 MPA). Gleiches gilt für Arbeitnehmer oder Auszubildende unter 18 Jahren (Art. 8 YWPA). Außerdem gilt ein Arbeitsverbot für junge Arbeitnehmer am Samstag (S.
16 YWPA). Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist als Grundrecht des Grundgesetzes festgelegt (Art. 3 Abs. 1, 2 und 3 und Art. 9 Abs. 3). Jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Nationalität, der Behinderung, der Religion, der politischen Meinung und der Gewerkschaftstätigkeit ist unzulässig.
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